Sürücü-Brüder in Istanbul freigesprochen

Im Prozess gegen die Brüder Mutlu, 38, und Alpaslan Sürücü, 36, ist am Dienstag, den 30. Mai das Urteil gefallen. Die Brüder, die wegen Beihilfe zur vorsätzlichen Tötung ihrer Schwester Hatun Sürücü angeklagt waren, sind aufgrund mangelnder Beweislage in allen Punkten freigesprochen worden. In der Begründung des zuständigen Istanbuler Gerichts hieß es, es hätten "nicht genügend eindeutige und glaubhafte, klare Beweise gefunden werden können".

Die 23-jährige Hatun Sürücü wurde von am 7. Februar 2005 auf offener Straße in Berlin-Tempelhof von ihrem jüngeren Bruder erschossen, weil sie ein freies und selbstbestimmtes Leben führen wollte. Sie hatte sich aus einer Ehe befreit, zu der sie im Alter von 15 Jahren gezwungen wurde. Damit verstieß sie gegen die strengen Regeln ihrer Familie und beschmutzte nach deren Verständnis die Familienehre.

Verurteilt wurde damals nur der jüngste Bruder, Ayhan Sürücü, der die Tat gestanden hatte. Damals gab er zu Protokoll, den westlichen Lebensstil seiner Schwester verachtet zu haben. Mit dem Mord habe er die „Ehre“ der Familie wiederherstellen wollen. Er saß neuneinhalb Jahre in Deutschland in Haft und wurde danach in die Türkei abgeschoben. Die zwei anderen Brüder, Mutlu und Alpaslan Sürücü, waren zwar angeklagt, Ayhan zum Mord angestiftet und die Tatwaffe besorgt zu haben, wurden aber in erster Instanz aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Als das Urteil im Jahr 2007 nach einer Neubewertung der Indizien vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde, wurden sie international zur Fahndung ausgeschrieben. Die Türkei lieferte die Angeklagten nicht aus und leitete 2013 schließlich ein eigenes Strafverfahren wegen Beihilfe zum Mord ein.

Die Hauptbelastungszeugin der Anklage, eine ehemalige Freundin des Täters, hatte 2005 im ersten Verfahren in Deutschland angegeben, dass die beiden Angeklagten an der Planung des „Ehren“-Mordes beteiligt gewesen waren. Wegen massiver Anfeindungen durch die Familie Sürücü lebt die Frau in einem Zeugenschutzprogramm. Da es den Behörden nicht gelang, ihren Aufenthaltsort zu ermitteln, konnte sie in dem Istanbuler Verfahren keine erneute Aussage machen.

Trotz Freisprechung machte die Staatsanwaltschaft in Istanbul am 30.5. in ihrem Abschlussplädoyer deutlich, dass sie dennoch davon ausgehe, dass die Brüder die Tat gemeinsam beschlossen und den jüngeren Bruder mit dem Mord beauftragt hatten. Die zwei Brüder setzten sich in die Türkei ab.

TERRE DES FEMMES hat den Fall Sürücü über Jahre hinweg verfolgt und das Istanbuler Urteil mit Spannung erwartet. Wir bedauern, dass die Hauptbelastungszeugin nicht an dem Prozess teilnehmen konnte, da ihre Aussage im ersten Verfahren, die sich stark mit unseren Erfahrungen von „Ehren“-Mordfällen deckt, die Beweislage geändert und womöglich zu einem anderen Urteil geführt hätte.

 

Stand: 05/2017