Wir haben es geschafft: Bundestag beschließt Gesetz gegen Frühehen

Wir haben es geschafft!!!

In der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2017 hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das Frühehen verhindern bzw. Betroffene besser schützen soll. Kernpunkt ist zum einen die Festlegung des Mindestheiratsalters in Deutschland auf 18 Jahre. Bisher gab es noch eine Ausnahmeregelung, mit der man ab 16 Jahren heiraten konnte. Zum anderen werden Ehen, die im Ausland von Minderjährigen geschlossen werden, zukünftig in Deutschland nicht mehr anerkannt bzw. aufgehoben. TERRE DES FEMMES hat sich im Rahmen des Schwerpunktes „STOP Frühehen!“ vor allem für ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren eingesetzt und dem Bundesjustizministerium vor einem Jahr 108.811 gesammelte Unterschriften übergeben. Zu den ErstunterzeichnerInnen der Petition „Frühehen stoppen – Bildung statt Heirat!“ gehören u.a. Sibel Kekilli, Nazan Eckes, der deutsche Juristinnenbund und die deutsche Kinderhilfe. Der nun erzielte Erfolg zeigt: Hartnäckigkeit zahlt sich aus!

Frühehen beschneiden die Rechte von Kindern weltweit. Jeden Tag werden 41.000 Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet. Konflikte und Kriege, wie in Syrien und im Jemen, verschärfen die Situation, da sie Unsicherheit und Armut befördern. Doch unabhängig von den Gründen haben Frühehen schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen. Eine frühe Heirat führt in der Regel zu einer (zu) frühen Schwangerschaft. Minderjährige Ehefrauen dürfen zumeist die Schule nicht mehr besuchen und sind häufiger von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen. Daher begrüßen wir auch die Regelungen, die das neue Gesetz für im Ausland geschlossene Minderjährigenehen vorsieht. Zukünftig sind Ehen, die unter 16 geschlossen werden, in Deutschland nichtig. Ehen, die im Alter von 16 und 17 Jahren eingegangen werden, sollen in der Regel aufgehoben werden. Außerdem ist nun klargestellt, dass Jugendämter minderjährig Verheiratete (vorläufig) in Obhut nehmen müssen. Die Entscheidung, ob der Kontakt zum „Ehepartner“ zum Wohl der Minderjährigen ist, soll weiter im Einzelfall entschieden werden.

 

Stand: 06/17