Gedenkveranstaltung zum 13. Todestag von Hatun Sürücü am 07.02.2018 - TERRE DES FEMMES fordert dringend: Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen muss bekannter gemacht werden!

Hatun Sürücü Gedenkstein. Foto: © TERRE DES FEMMES/Silke MorickHatun Sürücü Gedenkstein. Foto: © TERRE DES FEMMES/Silke MorickAm kommenden Mittwoch, den 07.02.2018 jährt sich der Todestag von Hatun Sürücü zum 13. Mal. Die Deutsch-Türkin wurde am 7. Februar 2005 mit 23 Jahren von ihrem jüngeren Bruder auf offener Straße in Berlin-Tempelhof erschossen. Es war ein sogenannter Ehrenmord, der die angeblich verletzte Ehre der Familie wiederherstellen sollte. Hatun Sürücü war mit 15 Jahren zwangsverheiratet worden und hatte sich aus der Ehe gelöst, um ihr Recht wahrzunehmen, selbstbestimmt zu leben. An den Mut der jungen Frau wird am Tatort in der Oberlandstraße in Berlin am 7. Februar um 14:00 Uhr mit einer Gedenkveranstaltung erinnert, an der TERRE DES FEMMES vertreten sein wird. Außerdem wird um 16:45 Uhr die Neuköllner- Gleichstellungsbeauftragte Sylvia Edler vor dem Rathaus in Neukölln eine Fahne hissen.

"Im Gedenken an Hatun Sürücü legt TERRE DES FEMMES Rosen am Gedenkstein nieder": Foto: © TERRE DES FEMMES"Im Gedenken an Hatun Sürücü legt TERRE DES FEMMES Rosen am Gedenkstein nieder": Foto: © TERRE DES FEMMESWie Hatun Sürücü werden auch heute noch minderjährige Mädchen (zwangs-)verheiratet und sind bedroht, Opfer eines „Ehren“-Mordes zu werden, wenn sie sich gegen die Unterdrückung wehren und selbstbestimmt leben wollen. Ein erster Schritt, um das zu verhindern, ist das seit 22. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Seitdem gilt in Deutschland das Mindestheiratsalter 18 ohne Ausnahme, und Minderjährige dürfen nicht mehr in einer religiösen oder sozialen Zeremonie verheiratet oder verlobt werden. Ehen, die im Ausland mit Minderjährigen geschlossen wurden, sind in Deutschland nichtig bzw. werden aufgehoben.

Dieses Gesetz ist jedoch noch viel zu wenig bekannt. Wir fordern daher, dass verheiratete Minderjährige, wie es das neue Gesetz vorschreibt, vom Jugendamt zunächst in Obhut genommen werden, um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen. Auch müssen zeitnah weitere Maßnahmen zum Schutz der Minderjährigen eingeleitet werden. Dazu muss aber das neue Gesetz erst einmal bei den zuständigen Stellen ankommen, und da sehen wir einen dringenden Handlungsbedarf. Aus diesem Grund haben wir eine Informationsschrift zu den konkreten Gesetzesänderungen mit Handlungsmöglichkeiten und Fallbeispielen zusammengestellt, die wir derzeit bundesweit verbreiten und kostenlos heruntergeladen werden kann.

Früh- und Zwangsehen und letztlich „Ehren“-Morde zu verhindern, sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie darf nicht allein einzelnen Initiativen und Modellprojekten aufgebürdet werden. Nur wenn alle gesellschaftlichen Akteure gemeinsam handeln, können wir dem Ziel näher kommen, dass alle Mädchen und Frauen in Deutschland selbstbestimmt, gleichberechtigt und frei leben können.