Meldungen aus Politik und Recht: FrauenministerInnen fordern besseren Schutz für die Opfer von Zwangsverheiratung

Hauptkonferenz der Gleichstellungs- und FrauenministerInnen und -senatorInnen der Länder
19.06.2009
Düsseldorf. Im Anschluss an ihre Konferenz am 18./19. Juni 2009 bitten die FrauenministerInnen der Länder die Bundesregierung, " in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz klarzustellen," dass Opfern von Zwangsverheiratung "eine angemessene Rückkehrmöglichkeit auch in Abweichung von den gesetzlich geregelten Fristen und aus dringenden humanitären Gründen (Härtefall)" sicher ist. Dafür müsse die Bundesregierung auch prüfen, ob das Aufenthaltsgesetz geändert werden muss.

Bisher müssen Personen innerhalb von sechs Monaten nach Deutschland zurückkehren, ansonsten erlischt ihr Aufenthaltsstatus. Da die Flucht aus einer ungewollten Ehe aber meist erst nach längerer Zeit gelingt, ist diese Änderung im Aufenthaltsgesetz nötig.
Das Bundesinnenministerium (BMI) will, laut Tagesspiegel vom 19. Juni, "im Rahmen der Verwaltungsvorschriften Ermessenspielräume schaffen." In dieser Legislaturperiode sei eine Änderung des Aufenthaltsrechts jedoch nicht geplant.
Die Ausländerbehörden werden somit jeden Einzelfall als Härtefall individuell prüfen.
Eine Änderung der Verwaltungsvorschrift wird von KritikerInnen als nicht ausreichend bezeichnet, sie fordern eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes.
(Quellen: Beschluss der GFMK vom 19.06.2009, tagesspiegel.de und spiegel.de vom 19.06.2009)