"Ehren"-Mord-Prozess: Lebenslange Haft für Büsras Vater

10.03.2010, Schweinfurt. Das Gericht verurteilte den 46-jährigen Mehmet Ö. zu lebenslanger Haft wegen Mordes. Er habe seine schlafende Tochter Büsra im Juni 2009 mit über 60 Messerstichen heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet. Damit folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Mehmet Ö. habe seine Tochter getötet, weil ihm das viele Telefonieren mit dem Handy, das Chatten im Internet und schließlich die Beziehung zu einem 17 Jahre alten türkischen Jungen «ganz erhebliche Probleme» bereitet hätten, sagte der Staatsanwalt.

Büsras westlicher Lebensstil "passte nicht zum patriarchalischen Familienbild» des Angeklagten. Die Verteidigung plädierte für eine «zeitige Freiheitsstrafe». Mehmet Ö. habe sich mehr und mehr in irrationale Ängste und einen Wahn hinein gesteigert und zur Tatzeit an einer schweren Depression gelitten. „Ich habe sie getötet, um sie zu schützen“, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Er habe Angst gehabt, dass sein ältestes Kind entführt werden oder ihm etwas zustoßen könne. Der Mann bereute seine Tat vor Gericht und sagte zugleich, dass er Büsra nicht erstochen habe, um die verletzte Familienehre wiederherzustellen.

(Quellen: ddp, OPEN-REPORT.DE, Online-Ausgabe der Mittelbayerischen Zeitung vom 10.03.2010)


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