Am 20. Januar 2011 verhandelt der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zwangsheirat. Darin enthalten ist auch die Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre. Für EhepartnerInnen, die aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, würde diese Erhöhung ein weiteres Jahr in völliger Abhängigkeit vom deutschen Ehepartner bedeuten. Eine Scheidung innerhalb dieses Zeitraums bedeutet das automatische Rückfahrticket ins Herkunftsland. Meistens sind Frauen davon betroffen. In einer Gewaltbeziehung heißt das für sie ein weiteres Jahr Ehehölle.
TERRE DES FEMMES und UnterstützerInnen haben am Tag der ersten Lesung mit einer Protestaktion vor dem Bundestag gegen die Erhöhung der Ehebestandszeit demonstriert.
Am 27. Oktober hat das Bundeskabinett ein Gesetzespaket gegen Zwangsverheiratung beschlossen. Darin soll die Zwangsverheiratung als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Eine Frau, die gegen ihren Willen im Ausland festgehalten und dort verheiratet wird, soll in Zukunft über einen längeren Zeitraum die Möglichkeit haben, nach Deutschland zurückzukehren. Im Gegenzug sieht die Initiative eine Verlängerung der Ehebestandzeit von bisher zwei auf drei Jahre vor.
Abschließend ist noch anzumerken, dass dieses Gesetzespaket nicht ausreicht, um Bedrohte und Betroffene vor Zwangsverheiratung zu schützen. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP hat sich die Regierung auf die Fahnen geschrieben, die Beratungs-, Betreuungs- und Schutzangebote zu verbessern. Es bleibt also noch viel zu tun!
Das Forum Menschenrechte - ein Netzwerk von mehr als 50 NROs hat eine ausführliche Stellungnahme zu Gesetzesveränderungen zu Zwangsverheiratung
TERRE DES FEMMES ist Mitglied beim Forum Menschenrechte und hat aktiv an der Stellungnahme mitgewirkt.
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