23.02.2011: Der Schweizer Bundesrat will ein Zeichen gegen Zwangsverheiratungen setzen: Diese sollen in der Schweiz ausdrücklich unter Strafe stehen – egal, wo es zur Eheschliessung kam. Die Voraussetzungen für eine Eheschließung werden in der Schweiz ausschließlich nach Schwerizer Recht berurteilt. Ausserdem stehen die Zivilstandsämter künftig stärker in der Pflicht.
Lesen Sie dazu:
- Im Tagesanzeiger: Bundesrat will höhere Maximalstrafe bei Zwangsheirat
- In der NZZ online: Erzwungene Ehen darf es in der Schweiz nicht mehr geben