Der Todestag von Arzu Özmen jährt sich zum zweiten Mal

Wir erinnern an Arzu Özmen, die am 01.11.2011 von ihrem Bruder ermordet wurde. Das wegweisende Urteil zu diesem Fall ist nun rechtskräftig.

Im August 2011 wurde Familie Özmen bekannt, dass ihre Tochter Arzu eine Liebesbeziehung mit einem nichtgläubigen Arbeitskollegen führte. Sie musste daraufhin ihren Arbeitsplatz kündigen, wurde geschlagen und in der Wohnung eingesperrt. Arzu flüchtete jedoch alsbald in ein Frauenhaus und erstattete Anzeige. Nach längerer Suche entdeckte eine Schwester Arzus, die bei der Stadtverwaltung arbeitete, den Aufenthaltsort. Sie hatte das Frauenhaus verlassen um ihren Freund zu besuchen. Noch in derselben Nacht wurde Arzu von fünf Geschwistern aus der Wohnung ihres Freundes entführt und erschossen.

Treibende Kraft hinter dieser Tötung war Arzus Vater Fendi Özmen. Die tödlichen Schüsse sollte jedoch Fendis Sohn, Osman Özmen abfeuern. Er war laut TAZ das am ehesten zu entbehrende Familienmitglied. Am Mittwoch, den 16. Mai 2012 wurden die Urteile im Fall Arzu Özmen verkündet. Von den fünf Geschwistern wurde Osman Özmen zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Sirin und Kirer Özmen bekamen zehn Jahre, Kemal und Elvis Özmen fünf Jahre und sechs Monate. Arzus Vater wurde zu sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Richter sprach von einem so genannten Ehrenmord.

Vergleichbar ist der Fall Iptehal Z. Sie wurde 2008 von ihrem Onkel erschossen, der dabei wiederum von ihrem Bruder und ihrem Cousin unterstützt wurde. Anlass der Tat war Iptehals in den Augen ihrer arabischen Familie zu westlicher Lebensstil, sowie ihre Beziehung mit einem Türken. Das Gericht verurteilte Täter und Helfer auch in diesem Fall zu hohen Haftstrafen.

In patriarchalisch strukturierten und traditionell denkenden Familien nehmen Frauen eine untergeordnete Rolle ein und müssen die Anordnungen der meist männlichen Familienoberhäupter befolgen. Tun sie dies nicht, bedeutet das die Beschädigung der Familienehre. Ausreichend ist dazu bisweilen schon ein zu selbstbestimmtes Leben. In manchen Fällen kann die Ehre nur durch die Tötung der Frau wieder hergestellt werden. Solche „Ehren“-Morde werden vom Familienrat beschlossen und zur Durchführung oft dasjenige Familienmitglied bestimmt, das noch keine Ausbildung oder Familie hat. Auch wenn eine Person die Tat begeht, tragen die planenden und bei der Tatdurchführung mithelfenden Familienmitglieder Mitschuld. Dies zu beweisen, stellt die Gerichte jedoch häufig vor große Schwierigkeiten. Die unterstützend mitwirkenden Familienmitglieder bekamen im Fall Arzus überraschend hohe Haftstrafen. Auch der BGH hielt an diesem Urteil fest: Erfolglos blieben die Revisionen zweier Brüder und des Vaters.

Wir begrüßen, dass die Leitentscheidung des BGH von 1995, „Ehren“-Mord als Mord aus niedrigen Beweggründen einzustufen, auch hier weitergeführt wurde. Es darf in solchen Fällen keinen Kulturbonus geben.

Wie dieser Fall gezeigt hat, müssen von „Ehren“-Mord bedrohte Frauen besser geschützt werden. Besonders wichtig ist dabei ein funktionierender Datenschutz. Ohne behördeninterne Verschlüsselung können Verwaltungsangestellte an die Daten der Betroffenen gelangen. Ferner müssen funktionierende Auskunftssperren bei Behörden eingerichtet werden, so dass die Familien den geheimen Aufenthaltsort einer bedrohten Frau keinesfalls herausfinden können. Denn selbst kleine Fehler können lebensgefährlich werden.

Außerdem brauchen Frauen und Mädchen in Not eine sichere Unterkunft. Bund und Länder müssen die Finanzierung von Frauenhäusern und anderen spezialisierten Zufluchts- und Beratungsstellen sicherstellen. Diese sind von größter Notwendigkeit, da sie oft die letzte Rettung für Bedrohte und Betroffene darstellen.