Aus aktuellem Anlass: TERRE DES FEMMES wiederholt Forderung „Keine falsche Toleranz für ‚Ehren’-Mörder!“

Am 24. März 2014 ist das Urteil gegen den 23-jährigen Deutsch-Afghanen Isa S. gesprochen worden. Wegen Mordes in Tateinheit mit Abtreibung wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Isa S. hatte am 5. Februar 2013 seine 22-jährige schwangere Ex-Freundin Jolin S. mit mehreren Messerstichen getötet, da er die Schwangerschaft nicht akzeptierte und Angst vor seiner Familie hatte. Diese lebt nach strengen, traditionellen Wertvorstellungen und hätte die Beziehung, geschweige denn die Schwangerschaft nie akzeptiert. Isa S. fürchtete, von seiner eigenen Familie deswegen verstoßen zu werden, da er das Ansehen der Familie beschädigt hatte. Er hatte Jolin S. vor der Tat mehrmals bedroht und versucht, sie zu einer Abtreibung zu drängen. Das hatte Jolin aber jedes Mal abgelehnt. Schließlich sah er keine andere Möglichkeit mehr, als Jolin und damit sein ungeborenes Kind umzubringen.

 

TERRE DES FEMMES begrüßt die Verurteilung wegen Mordes, wundert sich jedoch sehr über die Begründung des Gerichts, keine Schwere der Schuld zu erkennen. Natürlich ist es dem Gericht unbenommen, aufgrund nachvollziehbarer Gründe eine besondere Schwere der Schuld zu negieren. Allerdings sehen wir mit großer Sorge, dass leider immer noch der „kulturelle Hintergrund“ eines Täters für Strafminderungen herangezogen wird. Isa S. ist nicht erst vor zwei Wochen aus Afghanistan nach Deutschland eingereist, ohne Deutschkenntnisse und ohne Wissen um die Rechtsordnung in diesem Land, im Gegenteil. Er ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, hat hier die Schule besucht und ein Studium begonnen. Von solchen Menschen erwarten wir zu Recht, dass sie ihre Taten und vor allem die Konsequenzen daraus richtig einordnen können. Wir erwarten, dass sie die hiesigen Wertvorstellungen respektieren, nach denen die Tötung eines Menschen zur Wiederherstellung der Ehre ein verachtenswertes Verbrechen ist.

Schon im Mai 2009 hat TERRE DES FEMMES protestiert, als der ehemalige Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer in einem Interview auf Spiegel-online dafür plädierte, bei einem in Deutschland begangenen „Ehren“-Mord die Sozialisation des Täters zu berücksichtigen. Lesen Sie hier den Protest.

Wir wiederholen unsere Forderung: Kein kultureller Hintergrund darf als Rechtfertigung für Mord herangezogen werden! Mädchen und Frauen, die von Gewalt im Namen der Ehre bedroht sind, müssen besser geschützt werden. Fachkräfte von Jugendamt, Polizei und Justiz müssen geschult und sensibilisiert werden. Und vor allem brauchen wir mutige Vorbilder, die einen Bewusstseinswandel in den Communities voranbringen.