Archiv 2018

Neue Webseite zur Prävention von Frühehen: stopchildmarriage.de

Frühehen Postkarte A6Seit dem 13. Dezember 2018 ist die neue TERRE DES FEMMES Webseite stopchildmarriage.de online, die sich speziell an von Frühehen bedrohte oder betroffene Mädchen und junge Frauen richtet und über die Gesetze in Deutschland informiert. Ziel des Projektes ist es, Mädchen durch Wissen zu stärken und sie so vor einer Frühehe und Gewalt zu schützen.

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Weiter geht’s! – Neuauflage unseres Schultheaterprojekts „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“ Acht kostenfreie Aufführungen ab September 2018 in Hessen

Foto: © TERRE DES FEMMESFoto: © TERRE DES FEMMESIn Hessen können sich Schulen ab September wieder für eine Teilnahme an dem erfolgreichen Theaterprojekt „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“ bewerben. Kooperationspartner des Projekts sind das Theaterensemble von Mensch: Theater! sowie die Darmstädter Beratungsstelle Mäander. Finanziert wird das Projekt durch das Hessische Kultusministerium und unterstützt vom Netzwerk gegen Gewalt.

„Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“ ist ein Theaterstück zur Prävention von Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsheirat. In den einzelnen Szenen werden Themen und Konflikte behandelt, unter denen besonders Jugendliche aus patriarchal geprägten Familien leiden: Kontrolle durch Familienmitglieder, Isolierung von den MitschülerInnen, Verbot von Liebesbeziehungen, Ächtung von Homosexualität, Zwang zur Jungfräulichkeit oder Zwangsverheiratung.

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TERRE DES FEMMES startet neues Projekt zur Prävention von Frühehen

Seit dem 01. August 2018 arbeitet TERRE DES FEMMES an einem Projekt zum Empowerment von Mädchen. Als Ergebnis des Projekts, das von August bis Dezember 2018 läuft, wird die Webseite „stopchildmarriage.de“ erstellt und mit Hilfe von Postkarten beworben. Sie ist speziell für junge Mädchen und Frauen konzipiert, die von früher Verheiratung bedroht oder betroffen sind.

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Ein Jahr Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen: TERRE DES FEMMES liefert erste Zahlen!

TERRE DES FEMMES setzt sich seit vier Jahren verstärkt gegen Frühehen ein. Foto: © evgenyatamanenko - Fotolia.comTERRE DES FEMMES setzt sich seit vier Jahren verstärkt gegen Frühehen ein.
Foto: © evgenyatamanenko - Fotolia.com  

UPDATE 12.7.18: TERRE DES FEMMES erhält weitere Rückmeldungen, die wir laufend mit aufnehmen.

Bis einschließlich 09.07.18 sammelte TERRE DES FEMMES Rückmeldungen aus den einzelnen Bundesländern, um die Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen[1]  einzuschätzen. Mit dem Gesetz, das am 22.07.17 in Kraft trat, wurde das Mindestheiratsalter auf 18 Jahre ohne Ausnahme festgelegt. Das gilt nun sowohl für deutsche als auch nicht-deutsche Staatsangehörige. Ehen, die minderjährig geschlossen wurden, sind entweder nichtig (unter 16) oder aufhebbar (zwischen 16 und 18). Die Antragstellung auf Eheaufhebung ist für die zuständigen Behörden verpflichtend, Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen.

Das Ergebnis unserer Abfrage: Bundesweit wurden mindestens 229 Fälle (Update 12.7.18: 245 Fälle) von Frühehen gemeldet, mindestens 47  Anträge (Update 12.7.18: 51 Anträge) auf Eheaufhebung bei Gericht gestellt und bisher acht Urteile gefällt. In drei von acht Urteilen wurde die Ehe aufgehoben, in fünf Urteilen wurde sie bestätigt. Die Bestätigung erfolgte entweder aufgrund inzwischen eingetretener Volljährigkeit oder weil die Betroffenen EU-BürgerInnen waren und eine Aufhebung ihre Freizügigkeitsrechte verletzt hätte.

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Als erster US-Staat verbietet Delaware Frühehen

Am 9. Mai 2018 unterzeichnete der Gouverneur des US-Bundesstaates Delaware einen Gesetzentwurf, der Eheschließungen unter 18 Jahren untersagt. Somit ist Delaware der erste und bis jetzt einzige Bundesstaat in den USA, welcher Eheschließungen mit mindestens einer minderjährigen Person ohne Ausnahmen verbietet. Der Zusatz „ohne Ausnahmen“ ist ein wichtiger, denn obwohl das Mindestheiratsalter in den meisten US-Bundesstaaten bei 18 Jahren liegt, werden Ehen mit Minderjährigen geschlossen. Der Grund dafür: Es gibt viele und vor allem sehr großzügig definierte Ausnahmefälle. Dazu gehören die Erlaubnis der Eltern, eine richterliche Genehmigung oder eine Schwangerschaft. Hinzu kommt, dass 23 Staaten für diese Ausnahmeregelungen kein Mindestalter festlegen. Laut Human Rights Watch, wurden zwischen 2000 und 2010 167.000 Kinder in insgesamt 38 Staaten der USA verheiratet – manche von ihnen waren zu dem Zeitpunkt der Eheschließung gerade einmal 12 Jahre alt. Aktuellere Zahlen des Pew Research Centers besagen, dass im Jahre 2014 fast 60.000 15- bis 17-Jährige in den Vereinigten Staaten verheiratet waren.

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Zahl der angezeigten Zwangsheiraten 2017 erneut gestiegen

Altersverteilung der Opfer. Quelle: PKS 2018Am 8. Mai 2018 wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2017 veröffentlicht. Die Statistik liefert unteranderem auch Auskunft über die Zahlen bezüglich Zwangsheirat nach §237 StGB. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 75 Fälle von Zwangsheirat in Deutschland angezeigt, darunter 44 Versuche. Im Vorjahr lag die Zahl noch bei 67 erfassten Zwangsheiraten und Zwangsheiratsversuchen, 2015 bei 50.

Unter den 81 Opfern gibt es 75 weibliche und sechs männliche Betroffene. 72% der 110 Tatverdächtigen sind männlich.

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EINLADUNG: Fortbildung „Minderjährige Eheleute (Kinderehe) und drohende Zwangsheirat – Chancen und Grenzen der Jugendhilfe“

Zwangsverheiratung ist eine Form von Gewalt, die auch in Deutschland vorkommt. In der Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2011 wurden 3 443 Betroffene im Jahr 2008 benannt. Hiervon sind rund 60 Prozent angedrohte und 40 Prozent vollzogene Zwangsverheiratungen. Die Dunkelziffer ist vermutlich höher.

Auch die Schließung von Ehen von Minderjährigen (Kinderehen) wird sehr kritisch gesehen, weil das Wohl der Minderjährigen und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigt werden können. In Deutschland ist am 22. Juli 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten. Dieses beinhaltet insbesondere die Festsetzung des Ehemündigkeitsalters auf 18 Jahre und die Aufhebung beziehungsweise Unwirksamkeit von bereits (auch im Ausland) geschlossenen Ehen unter Minderjährigen.

Ziel der Fachtagung ist die umfassende Information, die Vernetzung sowie Sensibilisierung der Teilnehmenden und das Wissen über Möglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe.

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Einladung: Fachtag „Gesetz und Praxis. Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“

Seit 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft. Ehen dürfen in Deutschland erst ab 18 Jahren geschlossen werden, es gibt keine Ausnahmen mehr. Das gilt für deutsche und nicht-deutsche Staatsangehörige. Außerdem dürfen Minderjährige nicht mehr im Rahmen einer religiösen oder traditionellen Zeremonie verheiratet oder verlobt werden.

Wie dieses Gesetz nun in der Praxis angewandt werden muss, darum geht es bei diesem Fachtag, der von der Gleichstellungsbeauftragten und der Abteilung Jugend des Bezirks Berlin-Neukölln organisiert wird. Expertinnen von TERRE DES FEMMES und der anonymen Kriseneinrichtung Papatya sowie vom Jugendamt Neukölln geben einen Input.

Fachtag: Mittwoch, 7. März 2018, 9.30 bis 12 Uhr
Adresse: Jugend-, Kultur- und Werkzentrum, Grenzallee 5, 12057 Berlin
Anmeldung: bis 1. März 2018 bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Informationen: Einladung, Programm, Anmeldeformular (PDF)

Zum 13. Todestag von Hatun Sürücü: Im Kampf gegen Gewalt im Namen der Ehre nicht nachlassen – 13 „Ehren“-Mordfälle im Jahr 2017

Gemeinsam gegen Gewalt im Namen der Ehre: Mitglieder des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung (Heroes, Elisi Evi, TERRE DES FEMMES, Frauenbeauftragte des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg). Foto: © TERRE DES FEMMESGemeinsam gegen Gewalt im Namen der Ehre: Mitglieder des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung (Heroes, Elisi Evi, TERRE DES FEMMES, Frauenbeauftragte des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg). Foto: © TERRE DES FEMMESAm 7. Februar 2018 jährte sich der Todestag von Hatun Sürücü zum 13. Mal. In Gedenken an die junge Frau, die von ihrem eigenen Bruder ermordet worden war, fand an ihrem Gedenkstein am Tatort in der Oberlandstraße eine Kranzniederlegung statt. Um die 40 Personen - VertreterInnen aus Politik, Verwaltung, Projekten und NGOs sowie interessierte BürgerInnen -  nahmen daran teil. Neben der Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler (Tempelhof-Schöneberg) sprachen auch die Koordinatorin des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung, Petra Koch-Knöbel, TERRE DES FEMMES-Referentin Monika Michell und ein Hero aus dem Projekt Heroes – gegen Unterdrückung im Namen der Ehre.

Am Nachmittag fand zudem eine Gedenkveranstaltung des Bezirksamts Neukölln statt, bei der zum zweiten Mal die Fahne „Selbstbestimmt leben - gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ von der Gleichstellungsbeauftragten Sylvia Edler und dem stellvertretenden Bezirksbürgermeister Falko Liecke gehisst wurde. TERRE DES FEMMES war mit einem Infotisch vor Ort.

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