Mädchen* und junge Frauen* im Alter von 12 bis 27 Jahren
Bei
allen Krisen- und Konfliktsituationen, jegliche Art von Gewalt, insbesondere bei Gewalt in Namen von „Ehre“, Glaube und Tradition sowie (drohender) Zwangsverheiratung.
Angebote
persönliche oder telefonische Beratung, Chatmöglichkeiten, mit und ohne Termin. Angebote der Grundversorgung, Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, Unterstützung bei der Suche nach einer Schutzeinrichtung, ggf. Vermittlung bei Minderjährigen in die zum Verein gehörende anonyme Inobhutnahmestelle.
Aufnahme in die Einrichtung
anonyme Inobhutnahmestelle namens: INTAKT MädchenzufluchtWiesbaden, für Mädchen* von 12 bis 17 Jahren
Erreichbarkeit
Während der Öffnungszeiten persönlich vor Ort und telefonisch:
Dienstag und Donnerstag: 13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 13.00 bis 16.00 Uhr
Keine Notfallnummer!
Kontaktaufnahme per Mail. Anrufbeantworter oder WhatsApp (0159 / 06 32 03 71) wird in der darauffolgenden Öffnungszeit beantwortet.
pro familia Hessen gGmbH Beratungsstelle Kreis Groß-Gerau Fachstelle gegen Ehrgewalt und Zwangsheirat In Kooperation mit der Beratungsstelle des Deutschen Kinderschutzbundes Kreisverband Groß-Gerau e.V.
Gewalt im Namen der „Ehre“ und Zwangsverheiratung. Wir beraten auch bei innerfamiliärer Gewalt, Beziehungsgewalt und häusliche Gewalt, denn diese Gewaltformen können ebenso durch „Ehre“ begründet werden
Angebote
Psychosoziale Beratung: anonym am Telefon oder per Textnachricht sowie persönlich vor Ort in den Beratungsstellen Rüsselsheim und Groß-Gerau oder mobil an einem sicheren Ort (z. B. in der Schule)
Vermittlung und Begleitung an Schutzeinrichtungen und/oder weitere Institutionen
Unterstützung bei Behördengängen
Fachberatung für Fachkräfte
Prävention:
Workshops für Schulklassen zum Themenfeld selbstbestimmte Lebensführung inkl. Thematisierung von Ehrgewalt und Zwangsverheiratung
Schulungen für Fachkräfte
Erreichbarkeit
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch & Donnerstag: 14.00 – 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung in Groß-Gerau oder Rüsselsheim
Sprechen Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter. Wir rufen zurück.
Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Ukrainisch, Spanisch und Russisch (+ ggf. weitere Sprachen)
Hilfsangebote
Geeignet für
Frauen und Mädchen unabhängig von Alter und Aufenthaltsstatus
Bei
Ehrbezogener Gewalt, Zwangsverheiratung, Häuslicher Gewalt und Menschenhandel
Angebote
Beratung per Telefon, im Büro oder an einem vereinbarten Ort nach Absprache; Krisenintervention, Vermittlung an Schutzeinrichtungen (bundesweit), Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen, sozialpädagogische Unterstützung
Erreichbarkeit
Montag -Freitag: 9.00 – 15.00 Uhr
Bitte um Rückruf jederzeit über Anrufbeantworter oder E-Mail
Zwangsheirat, Gewalt im Namen der Ehre, FGM (weiblicher Beschneidung), akuten Krisensituationen
Angebote
Acht stationäre Plätze in einer anonymen, sozialpädagogisch betreuten vorübergehenden Wohnmöglichkeit, Inobhutnahme und Hilfen für junge Volljährige, Schutz vor körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt, Unterstützung bei Krisenbewältigung, Klärung der Situation und der Entwicklung von tragfähigen Zukunftsperspektiven, mädchenparteilicher Betreuungsansatz, 24-Stunden-Betreuung, enge Zusammenarbeit mit Jugendamt und Allgemeinem Sozialem Dienst, fachliche Vernetzung mit anderen Einrichtungen der IMMA e.V. (s. Homepage).
Aufnahme in die Einrichtung
Aufnahme als Inobhutnahme in Absprache mit dem Jugendamt, Finanzierung über Pflegesätze des Jugendamtes; die Wohnmöglichkeit ist auf etwa drei Monate begrenzt.
Erreichbarkeit
Die Zufluchtstelle ist rund um die Uhr erreichbar.
Ansonsten bitte eine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen, wir rufen zurück. Persönliche Gesprächstermine nach Vereinbarung. Termine auch außerhalb möglich.
Erwachsene und minderjährige Betroffene, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Weltanschauung sowie Fachkräfte jeglicher Berufsgruppen
Bei
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und (drohender) Zwangsverheiratung
Angebote
Psychosoziale Beratung und stabilisierende Gespräche, Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten und sicheren Unterbringung
Beratung zur Gefährdungssituation, Schutz und Sicherheit, Unterstützung beim Zugang zu Sozialleistungen
Vermittlung von medizinischer oder therapeutischer Behandlung, Aufklärung über Rechte und Vermittlung von Rechtsbeistand
Vermittlung an relevante Beratungsangebote, Frauenhäuser, Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung in der gesamten Bundesrepublik, Rückkehrhilfe
Angebote für Betroffene von Menschenhandel und Betroffene von Zwangsverheiratung können sich unterscheiden
Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“ und bei drohender oder vollzogener Zwangsverheiratung
Angebote
Beratung und Betreuung, ganzheitlicher Ansatz, kurz- und langfristig, psychosoziale Begleitung, Kultur- und traumasensible Beratung, Unterbringung in einer Schutzwohnung, Jugendhilfe nach dem SGB XIII, Hilfe zur Selbsthilfe, Präventions- und Aufklärungsarbeit, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung von juristischem und medizinischem Beistand
Aufnahme in die Einrichtung
Schutzhaus – Betreuungsangebot für weibliche Jugendliche ab 16 Jahren; zusätzlich sog. „Trainingswohnungen“, um Frauen auf dem Weg zur selbständigen Lebensführung zu unterstützen
Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Serbokroatisch (ggf. weitere Sprachen)
Hilfsangebote
Geeignet für
Frauen ab 18 Jahren mit und ohne Kinder, bei Genehmigung des Jugendamtes auch für Mädchen unter 18 Jahren; die Frauen und Mädchen müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben.
Bei
Misshandlung, Bedrohung, in diesem Rahmen auch bei Gewalt im Namen der Ehre/ Zwangsheirat.
Angebote
telefonische Beratung innerhalb der Sprechzeiten (auch für Frauen, die nicht aufgenommen werden können), anonyme Wohnmöglichkeit, Beratung und Unterstützung während des Aufenthalts im Frauenhaus und nach dem Auszug, Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, Unterstützung beim Umzug, Informationen zu rechtlichen Angelegenheiten.
Aufnahme in die Einrichtung
Plätze für elf Frauen mit ihren Kindern; Söhne bis 12 Jahre. Für Mädchen unter 18 Jahren muss vor der Aufnahme die Genehmigung des zuständigen Jugendamtes vorliegen. Frauen und Mädchen, die aufgenommen werden wollen, müssen über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen. Vor der Aufnahme muss die Frau/das Mädchen entsprechende Aufnahmegründe telefonisch bestätigen. Die Dauer des Aufenthalts bestimmt sich danach, wie schnell es den Betroffenen möglich ist, eine eigene Wohnung zu finden.
Frauen und Mädchen ab ca. 15 Jahren, Angehörige, Fachpersonal
Bei
häuslicher und sexualisierter Gewalt (inkl. Zwangsheirat, psychischer Gewalt, digitale Gewalt, Genitalbeschneidung und Stalking), Krisensituationen, Trennung und Scheidung
Angebote
persönliche, telefonische und mobile Beratung sowie Mail- und Chat-Beratung, bei Bedarf Begleitung zu Ämtern, der Polizei etc., Vermittlung an Frauenhäuser, Anwält*innen etc.