Zwangsheirat, Gewalt im Namen der Ehre, FGM (weiblicher Beschneidung), akuten Krisensituationen
Angebote
Acht stationäre Plätze in einer anonymen, sozialpädagogisch betreuten vorübergehenden Wohnmöglichkeit, Inobhutnahme und Hilfen für junge Volljährige, Schutz vor körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt, Unterstützung bei Krisenbewältigung, Klärung der Situation und der Entwicklung von tragfähigen Zukunftsperspektiven, mädchenparteilicher Betreuungsansatz, 24-Stunden-Betreuung, enge Zusammenarbeit mit Jugendamt und Allgemeinem Sozialem Dienst, fachliche Vernetzung mit anderen Einrichtungen der IMMA e.V. (s. Homepage).
Aufnahme in die Einrichtung
Aufnahme als Inobhutnahme in Absprache mit dem Jugendamt, Finanzierung über Pflegesätze des Jugendamtes; die Wohnmöglichkeit ist auf etwa drei Monate begrenzt.
Erreichbarkeit
Die Zufluchtstelle ist rund um die Uhr erreichbar.
Ansonsten bitte eine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen, wir rufen zurück. Persönliche Gesprächstermine nach Vereinbarung. Termine auch außerhalb möglich.
Erwachsene und minderjährige Betroffene, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Weltanschauung sowie Fachkräfte jeglicher Berufsgruppen
Bei
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und (drohender) Zwangsverheiratung
Angebote
Psychosoziale Beratung und stabilisierende Gespräche, Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten und sicheren Unterbringung
Beratung zur Gefährdungssituation, Schutz und Sicherheit, Unterstützung beim Zugang zu Sozialleistungen
Vermittlung von medizinischer oder therapeutischer Behandlung, Aufklärung über Rechte und Vermittlung von Rechtsbeistand
Vermittlung an relevante Beratungsangebote, Frauenhäuser, Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung in der gesamten Bundesrepublik, Rückkehrhilfe
Angebote für Betroffene von Menschenhandel und Betroffene von Zwangsverheiratung können sich unterscheiden
Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“ und bei drohender oder vollzogener Zwangsverheiratung
Angebote
Beratung und Betreuung, ganzheitlicher Ansatz, kurz- und langfristig, psychosoziale Begleitung, Kultur- und traumasensible Beratung, Unterbringung in einer Schutzwohnung, Jugendhilfe nach dem SGB XIII, Hilfe zur Selbsthilfe, Präventions- und Aufklärungsarbeit, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung von juristischem und medizinischem Beistand
Aufnahme in die Einrichtung
Schutzhaus – Betreuungsangebot für weibliche Jugendliche ab 16 Jahren; zusätzlich sog. „Trainingswohnungen“, um Frauen auf dem Weg zur selbständigen Lebensführung zu unterstützen
Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Serbokroatisch (ggf. weitere Sprachen)
Hilfsangebote
Geeignet für
Frauen ab 18 Jahren mit und ohne Kinder, bei Genehmigung des Jugendamtes auch für Mädchen unter 18 Jahren; die Frauen und Mädchen müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben.
Bei
Misshandlung, Bedrohung, in diesem Rahmen auch bei Gewalt im Namen der Ehre/ Zwangsheirat.
Angebote
telefonische Beratung innerhalb der Sprechzeiten (auch für Frauen, die nicht aufgenommen werden können), anonyme Wohnmöglichkeit, Beratung und Unterstützung während des Aufenthalts im Frauenhaus und nach dem Auszug, Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, Unterstützung beim Umzug, Informationen zu rechtlichen Angelegenheiten.
Aufnahme in die Einrichtung
Plätze für elf Frauen mit ihren Kindern; Söhne bis 12 Jahre. Für Mädchen unter 18 Jahren muss vor der Aufnahme die Genehmigung des zuständigen Jugendamtes vorliegen. Frauen und Mädchen, die aufgenommen werden wollen, müssen über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen. Vor der Aufnahme muss die Frau/das Mädchen entsprechende Aufnahmegründe telefonisch bestätigen. Die Dauer des Aufenthalts bestimmt sich danach, wie schnell es den Betroffenen möglich ist, eine eigene Wohnung zu finden.
Frauen und Mädchen ab ca. 15 Jahren, Angehörige, Fachpersonal
Bei
häuslicher und sexualisierter Gewalt (inkl. Zwangsheirat, psychischer Gewalt, digitale Gewalt, Genitalbeschneidung und Stalking), Krisensituationen, Trennung und Scheidung
Angebote
persönliche, telefonische und mobile Beratung sowie Mail- und Chat-Beratung, bei Bedarf Begleitung zu Ämtern, der Polizei etc., Vermittlung an Frauenhäuser, Anwält*innen etc.
Mädchen und junge Frauen, aus dem ganzen Bundesgebiet
Bei
(drohender) Zwangsverheiratung und/oder Ehrenmord
Angebote
anonyme Schutzunterbringung mit pädagogischer Betreuung, Begleitung bei Behördengängen, Ämtern, Polizei, RechtsantwältInnen, Therapie; Schutz vor Verfolgung, Hilfe beim Aufbau einer neuen, sicheren Identität
Aufnahme in die Einrichtung
Eine kurzfristige Aufnahme ist ohne Kostenzusage möglich. Mittelfristig ist eine Kostenzusage des örtlichen Jugendamtes jedoch erforderlich.
unterschiedlichsten Problemen, Schwerpunkt ist die Arbeit gegen Gewalt, vor allem häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Zwangsverheiratung, Stalking, digitale Gewalt
Angebote
telefonische und persönliche Beratung, Begleitung, Weitervermittlung.