Betroffenheit von Zwangsverheiratung, Gewalt im Namen der Ehre und Frauenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
Angebote
psychosoziale Beratung und Krisenintervention
geschützte und anonyme Unterbringung
Begleitung und Unterstützung im Anonymisierungsprozes
Unterstützung bei sozial- und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen
Begleitung im Gerichtsverfahren
Aufnahme in die Einrichtung
Wir bieten anonyme Schutzwohnungen für hochgefährdete von Zwangsverheiratung und ehrbezogener Gewalt betroffene Frauen*, Paare und deren Kinder an.
Die Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes sowie eines hohen Grades an Anonymität haben höchste Priorität. Die Mitarbeiterinnen beraten und unterstützen im Anonymisierungsprozess und begleiten parallel die psychische Stabilisierung und Perspektiventwicklung.
Erreichbar telefonisch oder per Mail. Es besteht jederzeit die Möglichkeit auf den Anrufbeantworter zu sprechen, wir melden uns so schnell wie möglich zurück.
Beratungsgespräche nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich und aufsuchend in ganz Sachsen-Anhalt möglich.
alle Mädchen und Frauen und deren Kinder, Aufenthaltsstatus oder Alter spielen eine untergeordnete Rolle.
Bei
häuslicher Gewalt (psychisch oder physisch), Zwangsheirat (Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen), Stalking
Angebote
psychosoziale Betreuung nach dem systemischen Modell, persönliche und telefonische Beratungen, Begleitung zu Ärzt/innen, Behörden, Ämtern und Institutionen der Justiz, individuelle Einzelfallhilfen nach Hilfeplan, Selbsthilfegruppengespräche für Frauen mit Gewalt- und Stalkingerfahrungen, enge Zusammenarbeit mit der psychologischen Beratungsstelle für Frauen, Familien, Kinder & Jugendliche, Unterstützung bei finanzieller und existenzieller Grundsicherung.
Aufnahme in die Einrichtung
Kurzzeitnotunterkunft zur Abwendung akuter Konflikt- bzw. Gewalteskalationen, längerfristige Unterkunft bis zur Organisation und Sicherung eigenen Wohnraums bzw. bis zur endgültigen Abwendung der Bedrohung Die Frauenschutzwohnung bietet Platz für vier Frauen und Kinder. Die Klientinnen können die Frauenschutzwohnung bis zu sechs Monaten bewohnen, im begründeten Einzelfall auch länger.
Erreichbarkeit
Sprechzeiten in der Frauenberatungsstelle: Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr