Alle Formen häuslicher Gewalt, Stalking, Zwangsheirat
Angebote
Persönliche und telefonische Beratung, Vermittlung bei der Suche nach geeigneten Schutzeinrichtungen, Unterstützung bei Kontakt mit Behörden und Polizei, eigene Ansprechpartner*innen für Kinder von Betroffenen (theoretisch bis 18 Jahre)
Aufnahme in die Einrichtung
Wir bieten zwei anonyme Schutzeinrichtungen an. Wir nehmen rund um die Uhr bedrohte oder von Gewalt betroffene Frauen, Lesben, Inter- und nicht binäre, sowie A-Gender Personen und ihre Kinder auf. Jungs können bis 16 Jahren aufgenommen werden.
Das autonome Frauenhaus nimmt Betroffene aus allen Bundesländern auf. Das Schutzhaus S.H.E. nimmt nur geflüchtete Frauen aus Sachsen auf.
Die Schutzeinrichtungen sind nicht barrierefrei.
Erreichbarkeit
Koordinierungs- und Interventionsstelle: Jederzeit auf Anrufbeantworter mit Bitte um Rückruf sprechen unter 0341 / 3068778
Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung: Dienstags zwischen 13.00 – 14.30 Uhr unter 0176 / 70273335 Email: kontakt@kis-leipzig.de
Autonomes Frauenhaus: 24 Stunden zu erreichen unter 0341 / 4798179 Email: kontakt@frauenhaus-leipzig.de
Schutzhaus S.H.E.: 24 Stunden zu erreichen unter 0341 / 44238229 Email: help@she-leipzig.de
Notfallnummer (außerhalb der Telefonzeiten): 06221 / 831 282
alle Geschlechter, Sexualitäten und Herkunft. Die Einrichtung hatte bereits Paare und Familien bei sich, die von Zwangsheirat und Ehrenmord bedroht waren. Der Aufenthaltsstatus sollte geklärt sein.
Bei
häuslicher Gewalt, Gewalt im Namen der Ehre, Zwangsheirat
Angebote
Telefon-, Online-, persönliche Beratung ist möglich.
Aufnahme in die Einrichtung
Eine anonyme Schutzunterkunft für Erwachsene, ein volljähriges Paar oder eine Familie mit bis zu drei Kindern (mindestens eine erziehungsberechtigte Person muss dabei sein) steht zur Verfügung.
alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Aufenthaltsstatus
Bei
Wir sind nicht auf die Themen Zwangsheirat / Gewalt im Namen der „Ehre“ spezialisiert, nehmen uns aber bei Bedarf diesen Themen an.
Angebote
Beratung (telefonisch/ persönlich), Online-Beratung, Zeug:innenbegleitung, Psychosoziale Prozessbegleitung. Wir beraten Betroffene von Straftaten/ Zeug:innen/ Angehörige. Dabei informieren wir, vermitteln und begleiten auch zu Terminen bei Polizei und Gericht. Wir informieren auch zu Möglichkeiten der Opferentschädigung.
Beratung und Begleitung, Opferfonds; Unterstützung bei der Klärung der rechtlichen Situation, der psychischen Verarbeitung, dem Aufbau von Opferschutz, bei Kontakten mit Behörden und der Durchsetzung von Ansprüchen sowie der Organisation von finanzieller Unterstützung; Information über psychosoziale und rechtliche Situation von Opfern; Sensibilisierung der Öffentlichkeit für deren Belange, Schulungen für Fachkräfte und andere Multiplikator*innen.
Frauen ggf. auch Männer (ab 18 Jahre) – unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Bei
Gewalt im Namen der „Ehre“, v.a. Zwangsverheiratung; Menschenhandel
Angebote
psychosoziale Beratung und Begleitung, Vermittlung einer sicheren Unterkunft, Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, Begleitung zu Polizei- und Gerichtsterminen, Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote
Aufnahme in die Einrichtung
Eigene Schutzwohnung – Aufnahmemodalitäten werden individuell abgesprochen.
Frauen, ggf. auch Männer (ab 18 Jahre) – unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Bei
Gewalt im Namen der „Ehre“, v.a. Zwangsverheiratung; Menschenhandel
Angebote
psychosoziale Beratung und Begleitung, Vermittlung einer sicheren Unterkunft, Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, Begleitung zu Polizei- und Gerichtsterminen, Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote
Aufnahme in die Einrichtung
Eigene Schutzwohnung – Aufnahmemodalitäten werden individuell abgesprochen.
jedweder Art von Kindeswohlgefährdung (psychischer, physischer, sexualisierter, sexueller Gewalt, Mobbing, familiären Konflikten, Gewalt unter Geschwistern…)
Angebote
Inobhutnahme, (telefonische) Beratung, Erstberatung außerhalb der Zuflucht, Unterstützung in Krisensituationen
Aufnahme in die Einrichtung
Anonymer Schutzraum. Meldung und Bitte um Aufnahme reichen aus, es ist kein Antragsverfahren für die Aufnahme in der Einrichtung nötig. Allerdings müssen Mädchen außerhalb Dresdens u. U. in den Einzugsbereich ihres zuständigen Jugendamtes zurückgehen, der Schutz geht jedoch vor. Die Mädchen bleiben so lange wie nötig und so kurz wie möglich in der Einrichtung.