Internationales Frauenhaus

Kontakt

Internationales Frauenhaus

Postfach 330209
40435 Düsseldorf

Hilfsangebote

Geeignet für

Frauen ab 18 Jahren mit und ohne Kinder, bei Genehmigung des Jugendamtes auch für Mädchen unter 18 Jahren; die Frauen und Mädchen müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben.

Bei

Misshandlung, Bedrohung, in diesem Rahmen auch bei Gewalt im Namen der Ehre/ Zwangsheirat.

Angebote

telefonische Beratung innerhalb der Sprechzeiten (auch für Frauen, die nicht aufgenommen werden können), anonyme Wohnmöglichkeit, Beratung und Unterstützung während des Aufenthalts im Frauenhaus und nach dem Auszug, Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, Unterstützung beim Umzug, Informationen zu rechtlichen Angelegenheiten.

Aufnahme in die Einrichtung

Plätze für elf Frauen mit ihren Kindern; Söhne bis 12 Jahre. Für Mädchen unter 18 Jahren muss vor der Aufnahme die Genehmigung des zuständigen Jugendamtes vorliegen. Frauen und Mädchen, die aufgenommen werden wollen, müssen über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen. Vor der Aufnahme muss die Frau/das Mädchen entsprechende Aufnahmegründe telefonisch bestätigen. Die Dauer des Aufenthalts bestimmt sich danach, wie schnell es den Betroffenen möglich ist, eine eigene Wohnung zu finden.

Erreichbarkeit