jedweder Art von Kindeswohlgefährdung (psychischer, physischer, sexualisierter, sexueller Gewalt, Mobbing, familiären Konflikten, Gewalt unter Geschwistern…)
Angebote
Inobhutnahme, (telefonische) Beratung, Erstberatung außerhalb der Zuflucht, Unterstützung in Krisensituationen
Aufnahme in die Einrichtung
Anonymer Schutzraum. Meldung und Bitte um Aufnahme reichen aus, es ist kein Antragsverfahren für die Aufnahme in der Einrichtung nötig. Allerdings müssen Mädchen außerhalb Dresdens u. U. in den Einzugsbereich ihres zuständigen Jugendamtes zurückgehen, der Schutz geht jedoch vor. Die Mädchen bleiben so lange wie nötig und so kurz wie möglich in der Einrichtung.
Mädchen* und junge Frauen* im Alter von 12 bis 25 Jahren
Bei
allen Krisen- und Konfliktsituationen, sexualisierter, psychischer oder physischer Gewalterfahrung, Zwangsheirat, Gewalt im Namen der Ehre
Angebote
Beratung (telefonisch, face-to-face oder online); Aufnahme in eine anonyme Schutzeinrichtung
Aufnahme in die Einrichtung
Anonyme Mädchenzuflucht (anonyme Schutzwohnungen für Mädchen* im Alter von 12 bis 17 Jahren), u.a. auch bei drohender Zwangsheirat oder bei Bedrohung mit Mord im Namen der Ehre
Migrantinnen von 14 bis 27 Jahren, die eine kurzfristige anonyme Unterbringung mit fachspezifischer Betreuung benötigen
Bei
Schwierigkeiten mit der Familie, den Verwandten und dem sozialen Umfeld, bei Konfliktsituationen, deren Ursache traditionellen und kulturellen Hintergrund hat, Hilfsbedürftigkeit in Krisensituationen, Betroffenheit von psychischer und physischer Gewalt, Gewalt im Namen der sogenannten Ehre, Bedrohung von Zwangsverheiratung oder erfolgter Zwangsverheiratung.
Aufnahme in die Einrichtung
Anonyme Kurzzeitzuflucht für Mädchen und junge Frauen, in der sie bis zu 12 Wochen anonym leben und fachspezifisch rund-um-die-Uhr betreut werden. Die Zielgruppe erhält ein spezifisches Clearing, in der sie in Ruhe ihre Perspektiven entwickeln können. Bedingt durch die besondere Problemsituation der Zielgruppe nimmt NADIA junge Migrantinnen aus dem gesamten Bundesgebiet auf und bietet 6 Plätze an. Vier davon sind für Mädchen von 14 bis 17 Jahren, jeweils vom Jugendamt finanziert (bei Aufnahme ist eine Kostenzusage notwendig). Die weiteren zwei Notaufnahmeplätze für die jungen Frauen von 18-27 Jahren werden vom Land Baden-Württemberg pauschal finanziert (keine Kostenzusage notwendig). Der Standort liegt im Großraum Stuttgart.
Erreichbarkeit
Keine festgelegten Telefonsprechstunden. Die Mädchen können immer anrufen, da regelmäßig der Anrufbeantworter abgehört wird.
Beratung (persönlich, telefonisch, online, per Video), Notunterkunft, langfristige Unterkunft (jeweils acht Plätze), Therapie, psychologische Betreuung, psychiatrische Diagnostik, Betreutes Wohnen in eigener Wohnung, Fortbildung.
Aufnahme in die Einrichtung
Kostenübernahme muss bei stationären Angeboten beim zuständigen Jugendamt entschieden werden. Aufnahme von Mädchen* aus anderen Bundesländern ist möglich, sofern Kostenübernahme geklärt ist.
Deutsch, Englisch, Türkisch, Polnisch (ggf. weitere Sprachen)
Hilfsangebote
Geeignet für
Mädchen* und junge Frauen* ab 12 Jahren
Bei
psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt; Notlagen, massiver Lebenseinschränkung, Zwangsheirat, Gewalt im Namen der Ehre.
Angebote
Beratung per Telefon, persönlich vor Ort, online (per Chat), Krisenintervention, Einzelberatungen, Unterstützung und Begleitung, Gruppenangebote, Informationen und Unterstützung für Vertrauenspersonen, professionelle Helfer/innen, Interessierte, Prozessbegleitung im Rahmen des Zeuginnenbegleitprogramms.
Aufnahme in die Einrichtung
Zufluchtsstätte:
Schutz und vorübergehende Unterbringung für Mädchen* und junge Frauen* von 13 bis 20 Jahren (sieben Plätze), Inobhutnahme, Betreuung rund um die Uhr, Aufnahme Tag und Nacht (für Kielerinnen sofort und unbürokratisch möglich, für Auswärtige nach Absprache), Begleitung/Unterstützung für die weitere Lebensplanung.
Flexible/ambulante Hilfe: Betreuungsangebot für Mädchen und junge Frauen zwischen 13 und 20 Jahren, die aufgrund ihrer aktuellen schwierigen Lebenssituation und/oder auf ihrem Weg in die Verselbständigung Unterstützung und Betreuung benötigen, z. B. in Form von betreutem (Einzel-)Wohnen oder flexibler Betreuung/Unterstützung/Begleitung im Lebensumfeld.
Wohn- und Verselbständigungsgruppe: stationäre Betreuung /Unterbringung für Mädchen und junge Frauen zwischen 13 und 20 Jahren (drei Plätze), die sich in der Verselbständigungsphase befinden, jedoch übergangsweise noch engere Begleitung, Unterstützung und Betreuung benötigen. Interventionsmöglichkeit in Krisen- und Belastungssituationen rund um die Uhr gewährleistet
unterschiedlichen Formen von Gewalt, u.a. weibliche Genitalverstümmelung, Loverboy-Methode, Zwangsheirat
Angebote
anonyme kostenlose Beratung (durch Psychologinnen), Kriseneinrichtung (Inobhutnahme, Krisenintervention und Perspektivenplanung in einem anonymen Haus für Mädchen von 12 bis 17 Jahren), Wohngruppe für Mädchen ab 14 Jahren.
Aufnahme in die Einrichtung
Platz für acht Mädchen* von zwölf bis 17 Jahren. Betreut werden sie von einem Team aus sieben Sozialpädagoginnen*, von denen rund um die Uhr eine für die Mädchen* da ist.
Bremer Mädchen können rund um die Uhr beim Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Bremen Unterstützung bekommen und um Inbobhutnahme bitten. Die Telefonnummer lautet: 0421/6991133. Bei Mädchen, die nicht aus Bremen kommen, ist eine Zustimmung des zuständigen Jugendamtes notwendig.
Wenn ein Jugendamt sich für eine Unterbringung entscheidet, ist die Kostenübernahme in der Regel kein Problem. Die Vermittlung in die Wohngruppe (Mädchen ab 14 Jahren) wird über die zuständigen Jugendämter übernommen.
Erreichbarkeit
Mittwoch: 14.00 – 16.00 Uhr Montag bis Donnerstag: Termine nach Absprache.
Mädchen*Notruftelefon
0421/ 34 11 20
Über das Mädchen*notruf-Telefon ist jeden Tag und rund um die Uhr eine Mitarbeiterin* des Mädchenhaus Bremen zu erreichen. Auch Informationen über eine Notunterbringung.
Nicht rollstuhlgerecht (Treffen außerhalb sind möglich)
Betroffenheit von Zwangsverheiratung, Gewalt im Namen der Ehre und Frauenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
Angebote
psychosoziale Beratung und Krisenintervention
geschützte und anonyme Unterbringung
Begleitung und Unterstützung im Anonymisierungsprozes
Unterstützung bei sozial- und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen
Begleitung im Gerichtsverfahren
Aufnahme in die Einrichtung
Wir bieten anonyme Schutzwohnungen für hochgefährdete von Zwangsverheiratung und ehrbezogener Gewalt betroffene Frauen*, Paare und deren Kinder an.
Die Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes sowie eines hohen Grades an Anonymität haben höchste Priorität. Die Mitarbeiterinnen beraten und unterstützen im Anonymisierungsprozess und begleiten parallel die psychische Stabilisierung und Perspektiventwicklung.
Erreichbar telefonisch oder per Mail. Es besteht jederzeit die Möglichkeit auf den Anrufbeantworter zu sprechen, wir melden uns so schnell wie möglich zurück.
Beratungsgespräche nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich und aufsuchend in ganz Sachsen-Anhalt möglich.
alle Mädchen und Frauen und deren Kinder, Aufenthaltsstatus oder Alter spielen eine untergeordnete Rolle.
Bei
häuslicher Gewalt (psychisch oder physisch), Zwangsheirat (Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen), Stalking
Angebote
psychosoziale Betreuung nach dem systemischen Modell, persönliche und telefonische Beratungen, Begleitung zu Ärzt/innen, Behörden, Ämtern und Institutionen der Justiz, individuelle Einzelfallhilfen nach Hilfeplan, Selbsthilfegruppengespräche für Frauen mit Gewalt- und Stalkingerfahrungen, enge Zusammenarbeit mit der psychologischen Beratungsstelle für Frauen, Familien, Kinder & Jugendliche, Unterstützung bei finanzieller und existenzieller Grundsicherung.
Aufnahme in die Einrichtung
Kurzzeitnotunterkunft zur Abwendung akuter Konflikt- bzw. Gewalteskalationen, längerfristige Unterkunft bis zur Organisation und Sicherung eigenen Wohnraums bzw. bis zur endgültigen Abwendung der Bedrohung Die Frauenschutzwohnung bietet Platz für vier Frauen und Kinder. Die Klientinnen können die Frauenschutzwohnung bis zu sechs Monaten bewohnen, im begründeten Einzelfall auch länger.
Erreichbarkeit
Sprechzeiten in der Frauenberatungsstelle: Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr