Beratung (persönlich, telefonisch, online, per Video), Notunterkunft, langfristige Unterkunft (jeweils acht Plätze), Therapie, psychologische Betreuung, psychiatrische Diagnostik, Betreutes Wohnen in eigener Wohnung, Fortbildung.
Aufnahme in die Einrichtung
Kostenübernahme muss bei stationären Angeboten beim zuständigen Jugendamt entschieden werden. Aufnahme von Mädchen* aus anderen Bundesländern ist möglich, sofern Kostenübernahme geklärt ist.
Deutsch, Englisch, Türkisch, Polnisch (ggf. weitere Sprachen)
Hilfsangebote
Geeignet für
Mädchen* und junge Frauen* ab 12 Jahren
Bei
psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt; Notlagen, massiver Lebenseinschränkung, Zwangsheirat, Gewalt im Namen der Ehre.
Angebote
Beratung per Telefon, persönlich vor Ort, online (per Chat), Krisenintervention, Einzelberatungen, Unterstützung und Begleitung, Gruppenangebote, Informationen und Unterstützung für Vertrauenspersonen, professionelle Helfer/innen, Interessierte, Prozessbegleitung im Rahmen des Zeuginnenbegleitprogramms.
Aufnahme in die Einrichtung
Zufluchtsstätte:
Schutz und vorübergehende Unterbringung für Mädchen* und junge Frauen* von 13 bis 20 Jahren (sieben Plätze), Inobhutnahme, Betreuung rund um die Uhr, Aufnahme Tag und Nacht (für Kielerinnen sofort und unbürokratisch möglich, für Auswärtige nach Absprache), Begleitung/Unterstützung für die weitere Lebensplanung.
Flexible/ambulante Hilfe: Betreuungsangebot für Mädchen und junge Frauen zwischen 13 und 20 Jahren, die aufgrund ihrer aktuellen schwierigen Lebenssituation und/oder auf ihrem Weg in die Verselbständigung Unterstützung und Betreuung benötigen, z. B. in Form von betreutem (Einzel-)Wohnen oder flexibler Betreuung/Unterstützung/Begleitung im Lebensumfeld.
Wohn- und Verselbständigungsgruppe: stationäre Betreuung /Unterbringung für Mädchen und junge Frauen zwischen 13 und 20 Jahren (drei Plätze), die sich in der Verselbständigungsphase befinden, jedoch übergangsweise noch engere Begleitung, Unterstützung und Betreuung benötigen. Interventionsmöglichkeit in Krisen- und Belastungssituationen rund um die Uhr gewährleistet
unterschiedlichen Formen von Gewalt, u.a. weibliche Genitalverstümmelung, Loverboy-Methode, Zwangsheirat
Angebote
anonyme kostenlose Beratung (durch Psychologinnen), Kriseneinrichtung (Inobhutnahme, Krisenintervention und Perspektivenplanung in einem anonymen Haus für Mädchen von 12 bis 17 Jahren), Wohngruppe für Mädchen ab 14 Jahren.
Aufnahme in die Einrichtung
Platz für acht Mädchen* von zwölf bis 17 Jahren. Betreut werden sie von einem Team aus sieben Sozialpädagoginnen*, von denen rund um die Uhr eine für die Mädchen* da ist.
Bremer Mädchen können rund um die Uhr beim Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Bremen Unterstützung bekommen und um Inbobhutnahme bitten. Die Telefonnummer lautet: 0421/6991133. Bei Mädchen, die nicht aus Bremen kommen, ist eine Zustimmung des zuständigen Jugendamtes notwendig.
Wenn ein Jugendamt sich für eine Unterbringung entscheidet, ist die Kostenübernahme in der Regel kein Problem. Die Vermittlung in die Wohngruppe (Mädchen ab 14 Jahren) wird über die zuständigen Jugendämter übernommen.
Erreichbarkeit
Mittwoch: 14.00 – 16.00 Uhr Montag bis Donnerstag: Termine nach Absprache.
Mädchen*Notruftelefon
0421/ 34 11 20
Über das Mädchen*notruf-Telefon ist jeden Tag und rund um die Uhr eine Mitarbeiterin* des Mädchenhaus Bremen zu erreichen. Auch Informationen über eine Notunterbringung.
Nicht rollstuhlgerecht (Treffen außerhalb sind möglich)
Betroffenheit von Zwangsverheiratung, Gewalt im Namen der Ehre und Frauenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
Angebote
psychosoziale Beratung und Krisenintervention
geschützte und anonyme Unterbringung
Begleitung und Unterstützung im Anonymisierungsprozes
Unterstützung bei sozial- und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen
Begleitung im Gerichtsverfahren
Aufnahme in die Einrichtung
Wir bieten anonyme Schutzwohnungen für hochgefährdete von Zwangsverheiratung und ehrbezogener Gewalt betroffene Frauen*, Paare und deren Kinder an.
Die Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes sowie eines hohen Grades an Anonymität haben höchste Priorität. Die Mitarbeiterinnen beraten und unterstützen im Anonymisierungsprozess und begleiten parallel die psychische Stabilisierung und Perspektiventwicklung.
Erreichbar telefonisch oder per Mail. Es besteht jederzeit die Möglichkeit auf den Anrufbeantworter zu sprechen, wir melden uns so schnell wie möglich zurück.
Beratungsgespräche nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich und aufsuchend in ganz Sachsen-Anhalt möglich.
alle Mädchen und Frauen und deren Kinder, Aufenthaltsstatus oder Alter spielen eine untergeordnete Rolle.
Bei
häuslicher Gewalt (psychisch oder physisch), Zwangsheirat (Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen), Stalking
Angebote
psychosoziale Betreuung nach dem systemischen Modell, persönliche und telefonische Beratungen, Begleitung zu Ärzt/innen, Behörden, Ämtern und Institutionen der Justiz, individuelle Einzelfallhilfen nach Hilfeplan, Selbsthilfegruppengespräche für Frauen mit Gewalt- und Stalkingerfahrungen, enge Zusammenarbeit mit der psychologischen Beratungsstelle für Frauen, Familien, Kinder & Jugendliche, Unterstützung bei finanzieller und existenzieller Grundsicherung.
Aufnahme in die Einrichtung
Kurzzeitnotunterkunft zur Abwendung akuter Konflikt- bzw. Gewalteskalationen, längerfristige Unterkunft bis zur Organisation und Sicherung eigenen Wohnraums bzw. bis zur endgültigen Abwendung der Bedrohung Die Frauenschutzwohnung bietet Platz für vier Frauen und Kinder. Die Klientinnen können die Frauenschutzwohnung bis zu sechs Monaten bewohnen, im begründeten Einzelfall auch länger.
Erreichbarkeit
Sprechzeiten in der Frauenberatungsstelle: Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr
Geeignet für Junge Migrantinnen zwischen 13 und 21 Jahren; es muss mindestens eine Duldung vorliegen – eine Aufnahme von Mädchen mit Touristenvisum ist in der Regel nicht möglich.
Bei Drohender Gewalt im Namen der Ehre, drohender Zwangsheirat, dem Bedürfnis, aus der Familie zu fliehen und eine geheime Adresse zu bekommen. Beratung und Hilfen bei drohender Verschleppung bzw. Zurücklassung außerhalb Deutschlands.
Angebote Kurzfristige stationäre Aufnahme in der Kriseneinrichtung, geheime Adresse, Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch ein interkulturelles, professionelles Team, das auf 20-jährige Erfahrung und Spezialisierung zum Thema Gewalt im Namen der Ehre/Zwangsheirat zurückgreifen kann, Internetberatung.
Aufnahme in die Einrichtung Bei Minderjährigen, die nicht aus Berlin kommen, sollte die Zustimmung des Jugendamtes / Inobhutnahme vorliegen. Eine Kostenübernahme des Jugendamtes muss für die Aufnahme nicht vorliegen, allerdings für alle Anschlussmaßnahmen. Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein Telefonat mit der Betroffenen, in dem deren Gefährdung sowie ihre Zustimmung zu den aufgrund der Anonymität strengen Regeln abgeklärt werden. Als Ausschlusskriterien gelten unter anderen Prostitution und Substanzmissbrauch. Die Dauer des Aufenthalts beschränkt sich in der Regel auf zwei bis drei Monate.
Erreichbarkeit
Kontakt nur über die Telefonnummer des Jugendnotdienstes (s. Kontakt). Dieser ist täglich rund um die Uhr erreichbar.
Papatya ist unter derselben Nummer von 09.00 bis 22.00 Uhr erreichbar.
Geeignet für Frauen ab 18 Jahren, unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Bei Gewalt durch den Partner oder andere Personen, Entlassung aus einem Frauenhaus oder einer anderen Zufluchtseinrichtung, Gewalt im Namen der Ehre/Zwangsheirat (Erfahrungen zu dem Thema) und Stalking
Angebote Beratung per Telefon und Email, psychosoziale Beratung, Krisenintervention, Erarbeitung eines Sicherheitsplans, Beratung bei Ambivalenzkonflikten, Vermittlung von Zufluchts- und Schutzeinrichtungen, kostenlose Rechtsberatung, Beratung von Unterstützer/innen betroffener Frauen und ihrer Kinder, Vermittlung an Übergangswohnungen für von Gewalt betroffene Frauen mit und ohne Kinder, Vermittlung an weitere BORA-interne Hilfeeinrichtungen
Angebote Beratung und Vermittlung an die Berliner Frauenhäuser über die BIG Hotline, darüber hinaus Mobile Beratung und Präventionsarbeit über BIG Prävention/Koordinierung
Aufnahme in die Einrichtung BIG Clearingstelle: Schutzeinrichtung für Frauen, FLINTA und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind: Wir nehmen Personen auf, die keinen Platz im Frauenhaus finden oder sich noch nicht sicher sind, ob ein Frauenhaus der richtige Ort für sie ist.
Häuslicher Gewalt (z.B. physische, psychische, sexuelle, finanzielle Gewalt), Trennung und Scheidung, Fragen zur Existenzsicherung, Stalking, Gewalt im Namen der Ehre, Zwangsheirat.
Angebote
Telefonische und persönliche Beratung, Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder, Betreuung durch Sozialarbeiterinnen.
Aufnahme in die Einrichtung
In das Frauenhaus Gotha können Frauen ab 18 Jahren mit ihren Kindern aufgenommen werden. Bei Mädchen unter 18 Jahren bemühen wir uns um eine Vermittlung in eine adäquate Schutzeinrichtung.
Erreichbarkeit
Telefonisch: Montag bis Freitag: 8.00 – 17.30 Uhr
Für Notfälle: Telefon: 0171 / 1721441 24 Stunden erreichbar