Türkisch, Englisch, Russisch, Spanisch, Polnisch, Hebräisch, Kurdisch, Armenisch, Französisch, Tamilisch und Zasa (ggf. weitere Sprachen)
Hilfsangebote
Geeignet für
Frauen ab 18 Jahren, die Beratung kann unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Anspruch genommen werden, zur Aufnahme in das Wohnprojekt ist ein gesicherter Aufenthaltsstatus wegen der Kostenübernahme nützlich.
Bei
Häuslicher Gewalt, Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsheirat.
Angebote
Die Beratungsstelle bietet Beratung für misshandelte Frauen und ihre Kinder, Begleitung und Übersetzung, kostenlose Rechtsberatung, nachgehende und Angehörigen- und MultiplikatorInnenberatung, Hotline.
Casamia bietet Trägerwohnungen für geflüchtete Frauen und ihre Kinder, die Schutz vor Gewalt suchen. Außerdem Beratungen mit Sprachvermittlung, individuelle Unterstützung bei Wohnungssuche, themenspezifische Angebote und Gruppenaktivitäten.
Das Frauenhaus bietet Krisenintervention, unbürokratische Hilfe, Einzelberatung (Klärung der rechtlichen Situation, Unterstützung im Umgang mit Behörden, Hilfe bei der Bewältigung von Gewalterfahrungen, Entwickeln von Perspektiven), Rechtsberatung, Begleitung zu Ämtern, Gerichten, Polizei.
alle Geschlechter, Sexualitäten und Herkunft. Die Einrichtung hatte bereits Paare und Familien bei sich, die von Zwangsheirat und Ehrenmord bedroht waren. Der Aufenthaltsstatus sollte geklärt sein.
Bei
häuslicher Gewalt, Gewalt im Namen der Ehre, Zwangsheirat
Angebote
Telefon-, Online-, persönliche Beratung ist möglich.
Aufnahme in die Einrichtung
Eine anonyme Schutzunterkunft für Erwachsene, ein volljähriges Paar oder eine Familie mit bis zu drei Kindern (mindestens eine erziehungsberechtigte Person muss dabei sein) steht zur Verfügung.
Frauen ggf. auch Männer (ab 18 Jahre) – unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Bei
Gewalt im Namen der „Ehre“, v.a. Zwangsverheiratung; Menschenhandel
Angebote
psychosoziale Beratung und Begleitung, Vermittlung einer sicheren Unterkunft, Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, Begleitung zu Polizei- und Gerichtsterminen, Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote
Aufnahme in die Einrichtung
Eigene Schutzwohnung – Aufnahmemodalitäten werden individuell abgesprochen.
Frauen, ggf. auch Männer (ab 18 Jahre) – unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Bei
Gewalt im Namen der „Ehre“, v.a. Zwangsverheiratung; Menschenhandel
Angebote
psychosoziale Beratung und Begleitung, Vermittlung einer sicheren Unterkunft, Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, Begleitung zu Polizei- und Gerichtsterminen, Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote
Aufnahme in die Einrichtung
Eigene Schutzwohnung – Aufnahmemodalitäten werden individuell abgesprochen.
jedweder Art von Kindeswohlgefährdung (psychischer, physischer, sexualisierter, sexueller Gewalt, Mobbing, familiären Konflikten, Gewalt unter Geschwistern…)
Angebote
Inobhutnahme, (telefonische) Beratung, Erstberatung außerhalb der Zuflucht, Unterstützung in Krisensituationen
Aufnahme in die Einrichtung
Anonymer Schutzraum. Meldung und Bitte um Aufnahme reichen aus, es ist kein Antragsverfahren für die Aufnahme in der Einrichtung nötig. Allerdings müssen Mädchen außerhalb Dresdens u. U. in den Einzugsbereich ihres zuständigen Jugendamtes zurückgehen, der Schutz geht jedoch vor. Die Mädchen bleiben so lange wie nötig und so kurz wie möglich in der Einrichtung.
Mädchen* und junge Frauen* im Alter von 12 bis 25 Jahren
Bei
allen Krisen- und Konfliktsituationen, sexualisierter, psychischer oder physischer Gewalterfahrung, Zwangsheirat, Gewalt im Namen der Ehre
Angebote
Beratung (telefonisch, face-to-face oder online); Aufnahme in eine anonyme Schutzeinrichtung
Aufnahme in die Einrichtung
Anonyme Mädchenzuflucht (anonyme Schutzwohnungen für Mädchen* im Alter von 12 bis 17 Jahren), u.a. auch bei drohender Zwangsheirat oder bei Bedrohung mit Mord im Namen der Ehre
Migrantinnen von 14 bis 27 Jahren, die eine kurzfristige anonyme Unterbringung mit fachspezifischer Betreuung benötigen
Bei
Schwierigkeiten mit der Familie, den Verwandten und dem sozialen Umfeld, bei Konfliktsituationen, deren Ursache traditionellen und kulturellen Hintergrund hat, Hilfsbedürftigkeit in Krisensituationen, Betroffenheit von psychischer und physischer Gewalt, Gewalt im Namen der sogenannten Ehre, Bedrohung von Zwangsverheiratung oder erfolgter Zwangsverheiratung.
Aufnahme in die Einrichtung
Anonyme Kurzzeitzuflucht für Mädchen und junge Frauen, in der sie bis zu 12 Wochen anonym leben und fachspezifisch rund-um-die-Uhr betreut werden. Die Zielgruppe erhält ein spezifisches Clearing, in der sie in Ruhe ihre Perspektiven entwickeln können. Bedingt durch die besondere Problemsituation der Zielgruppe nimmt NADIA junge Migrantinnen aus dem gesamten Bundesgebiet auf und bietet 6 Plätze an. Vier davon sind für Mädchen von 14 bis 17 Jahren, jeweils vom Jugendamt finanziert (bei Aufnahme ist eine Kostenzusage notwendig). Die weiteren zwei Notaufnahmeplätze für die jungen Frauen von 18-27 Jahren werden vom Land Baden-Württemberg pauschal finanziert (keine Kostenzusage notwendig). Der Standort liegt im Großraum Stuttgart.
Erreichbarkeit
Keine festgelegten Telefonsprechstunden. Die Mädchen können immer anrufen, da regelmäßig der Anrufbeantworter abgehört wird.