Zwangsheirat, Gewalt im Namen der Ehre, FGM (weiblicher Beschneidung), akuten Krisensituationen
Angebote
Acht stationäre Plätze in einer anonymen, sozialpädagogisch betreuten vorübergehenden Wohnmöglichkeit, Inobhutnahme und Hilfen für junge Volljährige, Schutz vor körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt, Unterstützung bei Krisenbewältigung, Klärung der Situation und der Entwicklung von tragfähigen Zukunftsperspektiven, mädchenparteilicher Betreuungsansatz, 24-Stunden-Betreuung, enge Zusammenarbeit mit Jugendamt und Allgemeinem Sozialem Dienst, fachliche Vernetzung mit anderen Einrichtungen der IMMA e.V. (s. Homepage).
Aufnahme in die Einrichtung
Aufnahme als Inobhutnahme in Absprache mit dem Jugendamt, Finanzierung über Pflegesätze des Jugendamtes; die Wohnmöglichkeit ist auf etwa drei Monate begrenzt.
Erreichbarkeit
Die Zufluchtstelle ist rund um die Uhr erreichbar.
Ansonsten bitte eine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen, wir rufen zurück. Persönliche Gesprächstermine nach Vereinbarung. Termine auch außerhalb möglich.
Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“ und bei drohender oder vollzogener Zwangsverheiratung
Angebote
Beratung und Betreuung, ganzheitlicher Ansatz, kurz- und langfristig, psychosoziale Begleitung, Kultur- und traumasensible Beratung, Unterbringung in einer Schutzwohnung, Jugendhilfe nach dem SGB XIII, Hilfe zur Selbsthilfe, Präventions- und Aufklärungsarbeit, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung von juristischem und medizinischem Beistand
Aufnahme in die Einrichtung
Schutzhaus – Betreuungsangebot für weibliche Jugendliche ab 16 Jahren; zusätzlich sog. „Trainingswohnungen“, um Frauen auf dem Weg zur selbständigen Lebensführung zu unterstützen
Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Serbokroatisch (ggf. weitere Sprachen)
Hilfsangebote
Geeignet für
Frauen ab 18 Jahren mit und ohne Kinder, bei Genehmigung des Jugendamtes auch für Mädchen unter 18 Jahren; die Frauen und Mädchen müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben.
Bei
Misshandlung, Bedrohung, in diesem Rahmen auch bei Gewalt im Namen der Ehre/ Zwangsheirat.
Angebote
telefonische Beratung innerhalb der Sprechzeiten (auch für Frauen, die nicht aufgenommen werden können), anonyme Wohnmöglichkeit, Beratung und Unterstützung während des Aufenthalts im Frauenhaus und nach dem Auszug, Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, Unterstützung beim Umzug, Informationen zu rechtlichen Angelegenheiten.
Aufnahme in die Einrichtung
Plätze für elf Frauen mit ihren Kindern; Söhne bis 12 Jahre. Für Mädchen unter 18 Jahren muss vor der Aufnahme die Genehmigung des zuständigen Jugendamtes vorliegen. Frauen und Mädchen, die aufgenommen werden wollen, müssen über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen. Vor der Aufnahme muss die Frau/das Mädchen entsprechende Aufnahmegründe telefonisch bestätigen. Die Dauer des Aufenthalts bestimmt sich danach, wie schnell es den Betroffenen möglich ist, eine eigene Wohnung zu finden.
Mädchen und junge Frauen, aus dem ganzen Bundesgebiet
Bei
(drohender) Zwangsverheiratung und/oder Ehrenmord
Angebote
anonyme Schutzunterbringung mit pädagogischer Betreuung, Begleitung bei Behördengängen, Ämtern, Polizei, RechtsantwältInnen, Therapie; Schutz vor Verfolgung, Hilfe beim Aufbau einer neuen, sicheren Identität
Aufnahme in die Einrichtung
Eine kurzfristige Aufnahme ist ohne Kostenzusage möglich. Mittelfristig ist eine Kostenzusage des örtlichen Jugendamtes jedoch erforderlich.
Alle Menschen, die sich als männlich identifizieren und über 18 Jahre alt sind sowie einen gültigen Aufenthaltsstatus haben. Der Fachbereich „Männerarbeit“ des SKM Rheydt e.V. ist zwar keine Fachstelle für Zwangsheirat, hat aber schon oft mit Menschen, die sich in einer solchen Situation befinden, zusammengearbeitet. Zudem begreifen wir Zwangsehen und Gewalt im Namen der „Ehre“ regelmäßig als Aufnahmevoraussetzung für sowohl unsere Krisen- und Gewaltberatung als auch unsere Gewaltschutzeinrichtung.
Bei
häuslicher Gewalt; Gewalt im direkten sozialen Umfeld; Zwangsehe; Gewalt im Namen der „Ehre“
Angebote
Ambulantes Beratungsangebot (Krisen- und Gewaltberatung), Aufnahme in eine Schutzeinrichtung
Aufnahme in die Einrichtung
Gewaltschutzeinrichtung für Männer (Freiraum): Regelaufenthalt bis zu 6 Monate möglich. Aktuell sind 4 Plätze verfügbar. Bei Bedarf können ebenfalls Männer gemeinsam mit ihren Kindern aufgenommen werden. Es handelt sich um eine anonyme Einrichtung. Jeder Bewohner bezieht ein eigenes Zimmer mit eigener Nasszelle. Zusätzlich gibt es einen gemeinsamen Wohn- und Essbereich sowie eine Waschküche. Aktuell entstehen keine Kosten der Unterkunft auf Grund der Projektfinanzierung. Dies kann sich aber zukünftig noch ändern. Die Bewohner müssen sich selbst mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln etc. versorgen. Eine Aufnahme ist aktuell nur während der normalen Geschäftszeiten und nach vorherigem Aufnahmegespräch sowie Prüfung der im konkreten Fall bestehenden Umstände möglich. Die Zusage erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Tage. Das Einzugsgebiet ist nicht auf NRW beschränkt.
häusliche Gewalt durch Partnerin oder familiäre Gewalt (z.B. Bedrohung durch Zwangsheirat oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung), Gewalt durch Familienangehörige (Vater, Brüder etc.), wenn Männer dadurch zu Hause nicht mehr sicher sind.
Angebote
Beratung, sichere Unterbringung
Aufnahme in die Einrichtung
Anonyme Unterbringung in einer Männerschutzeinrichtung, max. 4 Plätze. Die Aufenthaltsdauer beträgt max. 3 Monate, Verlängerungen sind möglich.
Bei jugendlichen Männern unter 18 Jahren wird das Jugendamt mit einbezogen. Die Kostenübernahme ist dann individuell am Einzelfall zu klären.
Die Beratungsstelle nimmt nur Männer (jugendliche Männer) aus ganz Deutschland auf.
Sollte in Ausnahmefällen unter beiden Telefonnummern niemand erreichbar sein, sprechen Sie bitte unbedingt eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten auf den Anrufbeantworter – Sie erhalten zeitnah einen Rückruf!
Deutsch, Englisch, Kurdisch und Türkisch (ggf. weitere Sprachen)
Hilfsangebote
Geeignet für
Mädchen und Frauen (ohne Altersbegrenzung), auch nach Flucht und mit und ohne Behinderung. Betroffene Jungen und Männer erhalten eine Erstberatung und werden weitervermittelt.
Bei
drohender oder bestehender Zwangsheirat sowie Einschränkungen der Selbstbestimmungsrechte
Angebote
telefonische, persönliche Beratung und Online-Beratung durch ein interkulturell besetztes Team; 35-40 kostenlose Präventionsveranstaltungen pro Jahr in Schulen in NRW für Mädchen ab der 8. Klasse. Informationsveranstaltungen für MultiplikatorInnen (z.B. aus Beratungsstellen und Jugendämtern).
Aufnahme in die Einrichtung
Mädchen und junge Frauen mit und ohne Behinderung zwischen 12 und 21 Jahren aus NRW; zwei Plätze
Beratung in unterschiedlichen Krisensituationen (telefonisch oder im direkten Kontakt), Klärung von ausländerrechtlichen oder juristischen Fragen,Hilfe bei Behördengängen; Vermittlung von Rechtsbeistand, Psychosoziale Prozessbegleitung